Finanzierung/ Vereinbarungen
Beratungs- oder Fördermaßnahmen müssen nicht immer über einen längeren Zeitraum oder in zahlreichen Terminen stattfinden.
Oft können schon einzelne Sitzungen eine Wirkung zeigen oder eine Veränderung erzielen.
Eine Förderung sollte daher so lange wie nötig und so kurz wie möglich angeboten.
Nach einem unverbindlichen, kostenfreien Termin kann der Umfang der Fördermaßnahme individuell vereinbart werden.
Es können beispielsweise 45 - 90 Minuten Einheiten ein oder mehrmals wöchentlich in Anspruch genommen werden.
Bei Bedarf und nach Absprache sind zusätzliche Termine für einen Kontakt mit der Schule o.Ä. möglich.
Eine Kündigungsfrist besteht nicht.
- Bei einer Dyskalkulieförderung als Eingliederunghilfe nach § 35a SGB VIII ist eine Kostenübernahmen durch das Jugendamt möglich.
- Eine Lernförderung über BUT- Bildung und Teilhabe ist möglich.
- Für Selbstzahler gilt eine individuelle Preisgestaltung nach Vereinbarung.